Urteil des Bundesverfassungsgerichts

 

Datenweitergabe durch den Verfassungsschutz muss eingeschränkt werden.
Der Verfassungsschutz sammelt persönliche Daten und gibt diese an die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden weiter. Diese müsse eingeschränkt werden, urteilt Karlsruhe.

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